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WSB Info: Doppelte Haushaltsführung – Parkplatzmiete ungekürzt von der Steuer absetzbar
Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, können Sie Ihre Unterkunftskosten mit bis zu 1.000,00 Euro pro Monat als Werbungskosten absetzen. Diese Höchstgrenze gilt unter anderem für Mietzahlungen, Neben- bzw. Betriebskosten, Reinigungskosten und die Zweitwohnungsteuer.
Aufgrund gestiegener Miet- und Energiepreise ist die Grenze insbesondere bei Zweitwohnungen in Großstädten schnell ausgeschöpft.
Zum Glück gibt es jetzt neues Steuersparpotenzial!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für einen Kfz-Stellplatz am Beschäftigungsort nicht unter die 1.000-Euro-Grenze fallen.
Ihre Parkplatzmiete dürfen Sie also unbeschränkt absetzen!
Wichtig ist nur, dass die Kosten notwendig waren. Hier sind die Hürden aber niedrig: Im Urteilsfall genügte schon ein Hinweis auf die angespannte Parkplatzsituation in Hamburg.
Außerdem ist es unerheblich, ob Sie den Stellplatz zusammen mit der Wohnung oder durch einen separaten Mietvertrag – ggf. von einem anderen Vermieter – anmieten.
Die Finanzämter sind derzeit allerdings noch angewiesen, Stellplatzkosten unter die 1.000,00-Euro-Grenze zu fassen.
Einspruch lohnt sich! 💡
Wenn das Finanzamt Ihre Werbungskosten kürzt, haben Sie dank BFH nun gute Chancen, mit Verweis auf die neue Rechtsprechung dagegen vorzugehen!
👉 Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne bei Ihren steuerlichen Anliegen zur Seite: www.wsb-berater.com
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