Fachbeitrag
Einfach ausgebremst – WSB über erstaunliche Gerichtsurteile
Mit privaten Reisekosten den 1 %-Vorteil mindern?
Ein Arbeitnehmer nutzte seinen Dienstwagen auch privat und versteuerte seinen Nutzungsvorteil nach der 1 %-Methode. Da er wusste, dass er selbstgetragene Zuzahlungen zum Dienstwagen von dem zu versteuernden Nutzungsvorteil abziehen kann, kam er auf eine verwegene Idee:
💡 Warum sollte das nicht auch für die Kosten eines selbstgekauften Fahrradträgers gelten sowie für selbstgetragene Maut- und Fährkosten, die ihm auf privaten Urlaubsreisen entstanden waren?
Der Bundesfinanzhof bremste den Mann jedoch gründlich aus und versagte ihm den Kostenabzug. Die Richter betonten:
✅ Durch Arbeitnehmer getragene Kosten mindern den geldwerten Vorteil nur dann, wenn sie bei einer Kostentragung durch den Arbeitgeber zu diesem Vorteil gehören würden und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.
✅ Die im Streitfall angesetzten Kosten würden jedoch einen eigenständigen geldwerten Vorteil begründen.
✅ Solche privaten Kosten mindern weder den 1 %-Vorteil noch sind sie als Werbungskosten abziehbar.
👉 Sie haben Fragen und sind auf der Suche nach einem kompetenten Steuerexperten? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen
#Dienstwagen #Reisekosten #Werbungskosten #1ProzentVorteil #WSB