WSB News 27 Feb.. 2025

Fachbeitrag

Einfach ausgebremst – WSB über erstaunliche Gerichtsurteile

Mit privaten Reisekosten den 1 %-Vorteil mindern?

Ein Arbeitnehmer nutzte seinen Dienstwagen auch privat und versteuerte seinen Nutzungsvorteil nach der 1 %-Methode. Da er wusste, dass er selbstgetragene Zuzahlungen zum Dienstwagen von dem zu versteuernden Nutzungsvorteil abziehen kann, kam er auf eine verwegene Idee:

💡 Warum sollte das nicht auch für die Kosten eines selbstgekauften Fahrradträgers gelten sowie für selbstgetragene Maut- und Fährkosten, die ihm auf privaten Urlaubsreisen entstanden waren?

Der Bundesfinanzhof bremste den Mann jedoch gründlich aus und versagte ihm den Kostenabzug. Die Richter betonten:

✅ Durch Arbeitnehmer getragene Kosten mindern den geldwerten Vorteil nur dann, wenn sie bei einer Kostentragung durch den Arbeitgeber zu diesem Vorteil gehören würden und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.

✅ Die im Streitfall angesetzten Kosten würden jedoch einen eigenständigen geldwerten Vorteil begründen.

✅ Solche privaten Kosten mindern weder den 1 %-Vorteil noch sind sie als Werbungskosten abziehbar.

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