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WSB Info: Corona-Soforthilfe zurückzahlen? Wann sich ein Einspruch lohnen kann
Müssen Sie jetzt etwa Ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen?
In unserem Beitrag erfahren Sie, wann es lohnenswert sein kann, sich gegen den Rückforderungsbescheid zu wehren! Und wie Sie das dann anstellen.
Sie haben während der Pandemie Soforthilfe erhalten und sollen sie nun zurückzahlen?
Problem: Bei der Soforthilfe gab es noch keine Regelung über eine Schlussabrechnung. Dennoch prüfen Bewilligungsstellen, ob die Voraussetzungen vorlagen.
Sie können die Frage mit „Ja“ beantworten?
➡️ Ist seit Bekanntgabe des Rückforderungsbescheids noch kein Monat vergangen?
Wichtig: Ein Bescheid gilt am 4. Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegebenen. Die Frist für einen Rechtsbehelf beträgt grundsätzlich einen Monat.
Nein: Nach Fristablauf können Sie nichts mehr tun!
➡️ Ja: Sind schon drei Jahre vergangen?
Ein Rückforderungsanspruch unterliegt einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ein Rückforderungsanspruch unterliegt einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt spätestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Behörde von den Umständen, auf denen sich die Rückforderung begründet, Kenntnis erlangen konnte. Und Berichte über Rückforderungen gingen bereits 2020/2021 durch die Medien.
➡️ Oder: War die Zweckbestimmung der Förderung unklar?
Während der Pandemie wurden die Richtlinien und Voraussetzungen für die Bewilligung der Hilfen oft geändert. Solche Unklarheiten gehen laut vielen Gerichtsurteilen zu Lasten der Behörde.
➡️ Oder: Weist der Rückforderungsbescheid formelle Mängel auf?
Fehler können zur Aufhebung des Bescheids führen, z. B.:
📌 Fehlende oder unzureichende Anhörung vor Erlasse
📌 Mangelhafte Begründung ohne konkreten Bezug auf den Fall
📌 Vollautomatisierte Entscheidung ohne Einzelfallprüfung
➡️ Oder: Ist die Rückforderung unverhältnismäßig?
Empfänger der Soforthilfe durften auf die Beständigkeit der Bewilligung vertrauen. Bei ihrer Entscheidung über die Rückforderung muss die Behörde die Notlage während der Pandemie, die seither vergangene Zeit und die derzeitige wirtschaftliche Lage berücksichtigen.
➡️ Ja: Es kommt immer auf die Umstände im Einzelfall an. Aber wenn Sie eine dieser Fragen bejahrt haben, kann es lohnenswert sein, sich gegen den Rückforderungsbescheid zu wehren.
So gehen Sie dann vor
✔️ Schauen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung an: Klage oder Widerspruch – was ist in Ihrem Bundesland zulässig?
✔️ Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet auskennt und Sie gegenüber der Behörde vertreten kann.
✔️ Stellen Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen im Zusammenhang mit der Antragsstellung zusammen. Der Anwalt wird sie benötigen.
👉 Sie sind unsicher, ob Sie Ihren Rückforderungsbescheid akzeptieren müssen? Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen:
www.wsb-berater.com/kontakt
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