Fachbeitrag
WSB Info: Bundesrat gibt grünes Licht 🟢🚦 Der „Investitionsbooster“ kommt!
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zugestimmt – ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das Programm soll gezielt Investitionsanreize setzen, Unternehmen mehr Planungssicherheit geben und Arbeitsplätze sichern.
Die Maßnahmen sollen laut Bundesfinanzministerium zu einer steuerlichen Entlastung von rund 46 Mrd. Euro zwischen 2025 und 2029 führen.
Das beschlossene Programm im Überblick:
✅ Wiedereinführung der degressiven AfA:
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann ab 1. Juli 2025 bis Ende 2027 wieder degressiv abgeschrieben werden – mit bis zu 30 % im Jahr.
✅ Absenkung der Körperschaftsteuer:
Ab 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2032 wird der Körperschaftsteuersatz in fünf Schritten von 15 % auf 10 % reduziert. Das bedeutet eine deutliche Reduzierung der Unternehmenssteuerbelastung, denn ab 2032 beträgt dann die Gesamtsteuerbelastung nur noch ca. 25 %, statt aktuell ca. 30 %.
✅ Reduzierung des Thesaurierungssteuersatzes:
Für nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen sinkt ab 2032 der Satz stufenweise auf 25 %.
✅ Förderung betrieblicher klimafreundlicher Mobilität:
Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge – bis zu 75 % im Investitionsjahr. Gelten soll diese Regelung für E-Autos, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden.
✅ Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze:
Die Grenze für die steuerlich begünstigte Dienstwagenregelung bei reinen E-Fahrzeugen steigt von 70.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro Bruttolistenpreis.
✅ Mehr Förderung für Forschung:
Auch um Investitionen in der Forschung anzukurbeln, wird die maximale Bemessungsgrundlage bei der Forschungszulage von bisher 10 auf 12 Mio. Euro steigen. Ab dem 1. Januar 2026 sind auch zusätzliche Gemein- und Betriebskosten im Rahmen neuer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig.
Quelle: Bundesregierung,
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752
Ab wann tritt das steuerliche Investitionsprogramm in Kraft?
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Nun kann es ausgefertigt und verkündet werden. Zum großen Teil tritt es bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Änderung des Forschungszulagengesetzes wird zum 1. Januar 2026 wirksam.
Unser WSB-Fazit:
Das Investitionssofortprogramm bietet attraktive steuerliche Hebel, insbesondere für Unternehmen, die modernisieren, investieren oder klimafreundliche Mobilität fördern möchten.
👉 Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne, wie Sie die neuen Möglichkeiten optimal für Ihr Unternehmen nutzen können:
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