Fachbeitrag
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist da - WSB informiert über drei Maßnahmen, die Sie jetzt kennen sollten
Der Abbau von Bürokratie soll die Verwaltung, Wirtschaft und Verbraucher entlasten. Dabei ist selbstredend, dass es sich hierbei um eine dauerhafte Aufgabe handelt. Diese drei wesentlichen Maßnahmen wurden nun durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Damit können Sie als Unternehmer die Kosten für das sichere Verwahren Ihrer Unterlagen reduzieren, weil Sie beispielsweise weniger Platz für deren Lagerung vorhalten müssen. Auch die Kosten einer elektronischen Speicherung sollten sich durch die Fristverkürzung reduzieren.
Digitale Steuerbescheide
Steuerbehörden können Ihnen Steuerbescheide und andere Verwaltungsdokumente nun digital zum Abruf bereitstellen. Als Empfänger müssen Sie nicht mehr einwilligen, sondern dürfen widersprechen.
Meldepflicht in Hotels entfällt
Für deutsche Staatsangehörige wird die Hotelmeldepflicht abgeschafft. Angesichts der steigenden Zahl touristischer Übernachtungen von Inländern in Deutschland dürfen Sie sich also auch privat auf eine Zeitersparnis freuen.
Ist das der große Coup zum Abbau von Bürokratie?
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