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WSB Info: Bedeutung der Absenkung der Körperschaftsteuer
Die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer auf 10 % ab 2028 bedeutet für Kapitalgesellschaften weniger Steuerlast, mehr finanzielle Freiheit und bessere Planbarkeit für die Zukunft.
Derzeit setzt sich die Unternehmen-Steuerbelastung von Körperschaften – z. B. Kapitalgesellschaften wie GmbH – in Deutschland wie folgt zusammen:
15 % Körperschaftsteuer
0,825 % Solidaritätszuschlag
14 % Gewerbesteuer
~ 30 %
(bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 %)
Um die Gesamtsteuerlast auf ca. 25 % zu drücken, hat die Bundesregierung entschieden, den Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise zu senken. Und war wie folgt:
2028: 14 %
2029: 13 %
2030: 12 %
2031: 11 %
2032: 10 %
Diese Absenkung soll bei Körperschaften für mehr Liquidität und längerfristige Planungssicherheit sorgen. Damit will die Bundesregierung den Standort Deutschland stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Haben Sie eine Kapitalgesellschaft?
Dann besprechen Sie am besten mit uns, ob Sie einige Gewinne steuertaktisch in die Zukunft verschieben sollten, um von der Neuerung zu profitieren.
Haben Sie keine?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehen auch nicht leer aus. Sie können ihre nicht entnommenen Gewinne ab 2028 statt mit 28,25 % mit 27 % versteuern. 2030 und 2031 sinkt der Steuersatz auf 26 % und 2032 weiter auf 25 %.
Die Details kennen wie immer auch wir, von WSB. 😉
👉 Sie möchten Ihre Steuerstrategie optimieren? Wir von WSB unterstützen Sie gerne dabei, optimal von der Senkung zu profitieren. Kontaktieren Sie uns: www.wsb-berater.de/kontakt
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