Fachbeitrag
WSB-Info: Mehr aus Ihrer Immobilie rausholen – Wie Sie im Notarvertrag Ihre Abschreibung erhöhen
Wenn Sie den Kauf eines Mietobjektes planen, sollten Sie frühzeitig einen möglichst hohen Teil des Gesamtkaufpreises dem Gebäude zuordnen. Denn:
✔️ Nur die Kosten für das Gebäude sind abschreibbar.
❌ Die Kosten von Grund und Boden lassen sich nicht steuerlich geltend machen!
Wie Sie Ihre Abschreibung nun erhöhen?
Lassen Sie direkt im Kaufvertrag aufnehmen, wie sich der Gesamtkaufpreis auf Gebäude bzw. Grund und Boden aufteilt.
Das Finanzamt muss Ihre Aufteilung grundsätzlich akzeptieren! Es darf davon nur abweichen, wenn:
🔹 die Aufteilung wirtschaftlich nicht haltbar erscheint,
🔹 ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegt oder
🔹 die realen Wertverhältnisse krass verfehlt sind.
Nutzen Sie Ihren Spielraum also aus!
Das Finanzamt überprüft die Aufteilung im notariellen Kaufvertrag mit einem Berechnungs-Tool des Bundesfinanzministerium:
der „Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung“. Dieses Tool ist im Internet offen zugänglich und gerade frisch aktualisiert worden.
Weicht Ihre Aufteilung weniger als 10 % von der amtlichen Berechnung ab, wird sie im Regelfall vom Finanzamt akzeptiert.
Worauf warten Sie? 😉 Reizen Sie die 10-%-Grenze aus.
Und wenn Sie gerade keinen Hauskauf planen – beglücken Sie Ihre Freunde mit dieser Information. 😊
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