Fachbeitrag
Erstaunliche Gerichtsurteile: Kein Flug, keine mündliche Verhandlung?
Ein Anwalt darf eine alternative Anreise per Auto oder Bahn nicht ausschließen!
Was ist passiert?:
Ein Prozessbevollmächtigter sollte zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München erscheinen. Am Vorabend des Termins erklärte er, dass sein für den nächsten Morgen gebuchter Flug aus Düsseldorf annulliert worden sei.
Der BFH lehnte es jedoch ab, den Verhandlungstermin aufzuheben. Nach Gerichtsmeinung hätte der Prozessbevollmächtigte darlegen müssen, warum er nicht per Bahn oder mit dem Auto hätte anreisen können. Das war für ihn offenbar nicht in Frage gekommen.
Was meinen Sie, kann man dem Anwalt die spontane Anreise per Bahn oder Auto zum BFH zumuten?
Immerhin liegen gut 600 km zwischen Düsseldorf und München.
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