Fachbeitrag
WSB über erstaunliche Gerichtsurteile: Hochzeits- und Trauerreden – Kunst oder keine Kunst?
Kunst oder keine Kunst … das ist hier die Frage.
Das Drama in fünf Akten, um das es heute geht, beginnt vor dem Finanzgericht Düsseldorf.
1. Akt – Die Einführung
Eine Diplom-Theologin hielt Trauer- und Hochzeitsreden. Sie wollte für ihre Umsätze den ermäßigten Steuersatz von 7 % durchsetzen, der für künstlerische Darbietungen gilt.
2. Akt – Steigende Handlung
Sie argumentierte, ihre Reden seien eigentlich schöpferische Werke, mit denen sie auch in schwierigsten Fällen „meisterhaft“ eine besondere Gestaltungshöhe erreiche. Ihre Reden folgten zwar immer dem gleichen Schema, aber das gelte auch für die Werke von Aristoteles und Schiller.
3. Akt – Der Wendepunkt
Die Kunstbanausen vom Finanzamt versteuerten ihre Umsätze jedoch mit 19 %. Sie waren nicht überzeugt von der „künstlerischen Gestaltungshöhe“. Die Reden seien bloß die „schablonenartige Wiederholung“ eines festen Gerüsts.
4. Akt – Retardierendes Moment
Die Rednerin zog selbstbewusst vor das Finanzgericht Düsseldorf und brachte drei große Ordner mit ihren Redemanuskripten mit. Die Richter zogen sich zum Aktenstudium zurück.
5. Akt – Katastrophe. Oder: Das Urteil
Auch nach Ansicht der Finanzrichter muss die Rednerin ihre Umsätze mit 19 % versteuern. Denn bei diesen handelt es sich nicht um Kunst, sondern um „Gebrauchsreden“ nach immergleichem Schema. Zusammenfassend kann man sagen: Kunst ist Kunst. Alles andere ist alles andere. Oder so. 😉
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