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Erstaunliche Gerichtsurteile – WSB über einen Fall, der es „KInsich“ hatte
Ausgedachte Fundstellen, frei erfundene Zitate - mit einem KI-Schriftsatz blamiert sich ein Anwalt vor Gericht. Sie sagen sich vielleicht, irren ist (un)menschlich?
Nun, sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit … diese Eigenschaft lässt sich nicht nur einigen Individuen aus Fleisch und Blut zuschreiben. So etwa in einem aberwitzigen Fall des Amtsgerichts Köln:
In einem Familienrechtsstreit erhielt das Gericht einen Schriftsatz, der offensichtlich KI-generiert und vom Anwalt ungeprüft übernommen war: lauter Halluzinationen mit ausgedachten Fundstellen und frei erfundenen Zitaten.
Der Amtsrichter zerlegte den Schriftsatz schonungslos, anstatt sich vom KI-Geschwätz blenden zu lassen. Er war not amused über den familienrechtlichen Nonsens und entschied:
⚖️ Das bewusste Verbreiten von Unwahrheiten kann einen Berufsrechtsverstoß des Rechtsanwalts begründen.
⚖️ Dieser hat derartige Ausführungen künftig zu unterlassen, da sie das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen.
Dass KI-Modelle in rechtlichen Fragen immer wieder Fehlinformationen auswerfen, ist ein bekanntes Phänomen. Sie kann unterstützen, doch die menschliche Expertise bleibt absolut unverzichtbar. KI mit Augenmaß einsetzen – geprüft, verantwortungsvoll und immer mit menschlicher Intelligenz an der Spitze.
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