Fachbeitrag
WSB aktuell: Zu wenig Platz fürs Homeoffice?
Platzt Ihre Wohnung aus allen Nähten, weil Sie – vielleicht sogar mit Ihrem Partner – im Homeoffice arbeiten?
Dann sollten Sie wissen, dass ein Umzug in eine größere Wohnung leider nicht absetzbar ist und Sie Ihre Kosten für den Umzug in eine größere Wohnung nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs auch nicht als Werbungskosten absetzen können.
Eheleute aus Hamburg haben es versucht. Sie mussten infolge der Corona-Pandemie von iherer 65 qm kleinen Wohnung aus arbeiten. Wegen der beengten Verhältnisse zogen sie um in eine 110 qm gro0e Wohnung mit zwei Arbeitszimmern. Ihre Ausgaben machten sie als Werbungskosten geltend.
Doch die Bundesrichter lehnten ab:
❌ Ein Umzug ist selbst dann nicht beruflich veranlasst, wenn man zum Arbeiten im Homeoffice verpflichtet ist.
❌ Die Wohnung gehört zum privaten Lebensbereich. Lage, Größe und Zuschnitt sind in erster Linie Privatsache.
Die gute Nachricht:
Umzugskosten sind absetzbar, wenn
✅ Ihr Umzug auf einem Jobwechsel beruht oder
✅ Sie Ihre Fahrtzeit dadurch um mindestens eine Stunde pro Tag reduzieren können!
👉 Sie haben Fragen rund um Umzugskosten & Werbungskosten? Wir von WSB stehen Ihnen gerne beratend zur Seite! Kontaktieren Sie uns:
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