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WSB aktuell: Webshop-Betreiber aufgepasst! Umsatzsteuer auf Gutschein-Codes – Neues Urteil, klare Pflicht
Verkaufen Sie Gutschein-Codes für digitale Inhalte eines Netzwerks? Dann müssen Sie die Umsatzsteuer aus diesen Umsätzen nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs schon beim Verkauf an das Finanzamt abführen.
Sie dürfen nicht warten, bis der Endverbraucher den Code einlöst!
Die Steuer entsteht dann sofort, wenn der Gutscheinkäufer ein Nutzerkonto aus Deutschland hat (Länderkennung DE). Denn dann steht fest, dass der Ort der Leistung im Inland liegt.
Hintergrund: Gutschein-Codes gelten steuerlich als Einzweck-Gutscheine.
Einzweck-Gutschein vs. Mehrzweck-Gutschein:
- Einzweck-Gutschein: Schon bei der Ausstellung des Gutscheins liegen alle steuerrelevanten Informationen vor. Konkret sind das der Ausstellungsort und die Höhe der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer entsteht bei Ausgabe des Gutscheins.
- Mehrzweck-Gutschein: Bei der Ausgabe sind noch nicht alle steuerrelevanten Informationen bekannt (z. B. weil das einlösende Unternehmen Waren sowohl zu 19 % als auch zu 7 % Umsatzsteuer anbietet.
👉 Haben Sie Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer Gutscheine? Sprechen Sie uns an!
Wir von WSB stehen Ihnen gerne zur Seite: www.wsb-berater.com/kontakt
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