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WSB Aktuell: Pendler aufgepasst!
Wann Sie bei der Entfernungspauschale eine längere Strecke angeben können.
Sie pendeln zur Arbeit?
Dann können Sie eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro / km als Werbungskosten absetzen (ab dem 21. Km sind es 0,38 Euro). Dabei zählt jeder volle Entfernungskilometer, der zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte liegt – also die einfache Wegstrecke.
In der Regel akzeptiert das Finanzamt bei der Entfernung nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Aber …
Zeit schlägt Strecke
Ausnahmsweise dürfen Sie auch eine längere Strecke absetzen, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist – und Sie sie tatsächlich nutzen. Hierzu müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass die längere Strecke eine Zeitersparnis mit sich bringt.
Treffen Sie daher eine gute Beweisvorsorge!
Ist die kürzeste Strecke zur Arbeit für Sie wegen
🚧 Baustellen
🚙 Staus
⛔ Sperrungen oder
↩️ längerfristiger Umleitungen
unzumutbar, dokumentieren Sie das Verkehrschaos (z. B. über Screenshots, Fotos oder Zeitungsartikel).
Anspruch auf die Pauschale haben Sie unabhängig davon, wie Sie sich fortbewegen. Sie erhalten sie auch dann, wenn Sie den Bus, die Bahn, das Fahrrad oder den E-Scooter nutzen – oder einfach zu Fuß gehen.
Zum 01.01.2026 soll die Entfernungspauschale übrigens schon ab dem ersten Kilometer auf 0,38 km steigen.
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