E Auto
WSB News 11. März 2026

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WSB Aktuell: Geplante E-Auto-Förderung – Diese Kaufprämien können Sie elektrisieren

Die Bundesregierung plant die E-Auto-Förderung. Staatliche Kaufprämien von bis zu 6.000,00 Euro sind geplant!

Rückwirkend ab dem 01.01.2026 will die Bundesregierung die E-Mobilität mit neuen Kaufprämien fördern und dabei insbesondere Haushalte mit kleinem Einkommen unterstützen. Gefördert wird sowohl der Kauf als auch das Leasing von:

✔️ Neufahrzeugen (A) mit rein batterieelektrischem Antrieb und
✔️ Neufahrzeugen (B) mit Plug-in-Hybrid-Antrieb bzw. Range-Extender, die bestimmte CO2-Anforderungen erfüllen.
✔️ Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE) und der Zahl Ihrer Kinder ab.

Geplant ist folgende Staffelung:

Grafik Tabelle WSB Website

Den Förderantrag können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 – und spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs – online stellen. Sie benötigen dazu:

📄 Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
📄 Fahrzeugschein
📄 die letzten 2 Steuerbescheide

Wichtig: Sie müssen das Auto mindestens 36 Monate lang behalten!

Weitere Details und die finalen Konditionen finden Sie auf der FAQ-Seite des Bundesumweltministeriums.

👉 Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne bei Ihren steuerlichen Anliegen zur Seite: www.wsb-berater.com

 

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Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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