Fachbeitrag
WSB Aktuell: Influencer im Visier – Wenn auch das Finanzamt ein Follower ist 👀
Vor kurzem konnte man es in den Medien vernehmen: Social Media Influencer gelangten in das Visier der Steuerfahnder. Der Verdacht der Steuerhinterziehung beruht auf tausenden gesicherten Datensätzen.
Absicht oder Unwissenheit? Der Schaden ist in jedem Fall immens. Doch wie kann das überhaupt passieren?
Hier informieren wir Sie über drei Steuerfallen, in die Sie als Influencer nicht hineintappen sollten:
Trap 1: Überlassene Produkte sind Betriebseinnahmen!
Produkte von anderen Unternehmen, die Sie bewerben und anschließend behalten, sind keine steuerfreien Geschenke, sondern steuerpflichtige Betriebseinnahmen – also Entgelte für Ihre Tätigkeit.
Gleiches gilt für Produkte, die Sie an Ihre Follower verlosen!
Auch Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen oder Hotelaufenthalte, die Sie kostenlos erhalten und dann auf Social Media bewerben, müssen Sie als Betriebseinnahmen versteuern.
Trap 2: Bürgerliche Kleidung ist nicht absetzbar!
Als Influencer geben Sie sicher viel Geld für Ihre Outfits aus. Die Kosten für bürgerliche Kleidung dürfen Sie aber nicht als Betriebsausgaben abziehen, da nur typische Berufsbekleidung absetzbar ist, z.B. Uniformen, Arbeitsschutzkleidung etc.
Bekommen Sie die Kleidung von anderen Unternehmen geschenkt, haben Sie sowieso keine Kosten und somit auch keine Betriebsausgaben. Dafür aber Betriebseinnahmen, wie in Trap 1 erklärt.
Trap 3: Reiskosten sind tricky!
Reisekosten dürfen Sie nur dann komplett als Betriebsausgaben absetzen, wenn Ihre Reise überwiegend – also zu mindestens 90 % - betrieblich veranlasst war.
Bei gemischten Reisen (z.B. privaten Urlauben mit einzelnen Arbeitstagen) dürfen Sie die Kosten nur anteilig für den betrieblichen Part absetzen. Hierfür müssen sich die Zeitanteile eindeutig voneinander abgrenzen lassen.
Führen Sie also unbedingt ein Reisetagebuch und bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Quittungen auf!
Denken Sie daran: Im Netz sind Sie gläsern. Auch das Finanzamt kann alle Ihre Aktivitäten tracken!
👉 Haben Sie Fragen zu diesen und anderen Steuerfallen im Netz? Sprechen Sie uns an. Auch wir sind immer bestens informiert 😉:
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