WSB News 25 Nov.. 2025

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WSB Aktuell: Hinzuschätzungen bei der Außenprüfung – So können Sie sich als Unternehmer wehren

Wenn Ihr Unternehmen einer Außenprüfung unterzogen und Ihre Buchführung verworfen wird, nehmen die Finanzbeamten oft Hinzuschätzungen vor. Der Effekt:

Ihr steuerpflichtiger Gewinn erhöht sich und Sie müssen nachzahlen.

Als Methode nutzen die Prüfer u.a. den „äußeren Betriebsvergleich“, bei dem sie die Zahlen Ihres Betriebes mit den Ergebnissen gleichartiger Unternehmen vergleichen. Dabei greifen sie auf die „amtliche Richtsatzsammlung“ zurück, die Vergleichswerte für zahlreiche Branchen enthält.

Aber! ...

Der Bundesfinanzhof hat nun erhebliche Zweifel an der amtlichen Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage geäußert.
Kritisiert wird die fehlende statistische Repräsentativität der Vergleichsdaten und der Ausschluss bestimmter Betriebsgruppen bei der Ermittlung der Richtwerte.

Fazit: Sofern die Finanzverwaltung in einem Gerichtsverfahren nicht offenlegen kann, wie die Vergleichsdaten zustande gekommen sind, mindert sich deren Beweiswert.
Unklarheiten gehen also zu Lasten des Finanzamts!

Wenn Sie Hinzuschätzungen auf Grundlage der amtlichen Richtsätze ausgesetzt sind, erhalten Sie durch die Entscheidung der Bundesrichter also kräftig Rückenwind. Sprechen Sie uns in diesem Fall unbedingt an! Wir prüfen, ob Sie gegen Hinzuschätzungen vorgehen sollten.

👉 Jetzt beraten lassen – wir kümmern uns gerne um Ihre steuerlichen Anliegen und Fragen.
Sprechen Sie uns an: www.wsb-berater.com


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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