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WSB Aktuell: Höhere Werbungskosten für 2026 – Gute Nachrichten für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer können Sie Gewerkschaftsbeiträge jetzt besser absetzen.
Dank dem Steueränderungsgesetz 2025 können Sie als Arbeitnehmer seit 2026 Ihre
- tatsächlich gezahlten Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 Euro
pro Jahr als Werbungskosten absetzen.
Davon profitieren Sie insbesondere dann, wenn Ihre Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags liegen. Denn dann wurden Ihre Gewerkschaftsbeiträge früher wahrscheinlich vom Pauschbetrag geschluckt.
Überschreiten Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag dagegen deutlich, haben Sie keinen steuerlichen Vorteil. Denn in diesem Fall haben sich Ihre Gewerkschaftsbeiträge auch nach alter Rechtslage schon steuermindernd ausgewirkt.
Versorgungsempfänger und Rentner können ihre Gewerkschaftsbeiträge übrigens ebenfalls on top absetzen (neben ihrem Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 Euro pro Jahr).
👉 Sie möchten wissen, wie sich das in Ihrem Fall auswirkt? Kontaktieren Sie uns an – wir beraten Sie gerne: www.wsb-berater.com
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