Aktuell
WSB Aktuell: Entfernungspauschale – Mehr rausholen ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale von 0,38 Euro gilt nun ab dem 1. Kilometer.
Kurz vor Jahresende hat das Steueränderungsgesetz 2025 doch noch den Bundesrat passiert und bringt gute Nachrichten für den Berufspendler mit sich:
💡 Die Entfernungspauschale beträgt ab dem 01.01.2026: 0,38 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit (einfache Wegstrecke).
💡 Der neue Satz gilt bereits ab dem 1. Entfernungskilometer!
Bislang konnten Arbeitnehmer erst ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro abrechnen. Für die ersten 20 Kilometer gab es nur 0,30 Euro.
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.
Von der Anhebung profitieren Sie übrigens nicht nur als Autofahrer, sondern auch dann, wenn Sie mit Bus, Bahn, Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß zur Arbeit kommen!
Beispiel: Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr und einer Entfernung von 10 km können Sie nun 176,00 Euro mehr pro Jahr als Werbungskosten absetzen als bisher.
Nicht immer zählt die kürzeste Strecke!
Für die Abrechnung müssen Sie zumeist die kürzeste Straßenverbindung angeben, die zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte liegt.
Das Finanzamt akzeptiert aber auch eine längere Strecke, wenn Sie sie tatsächlich gefahren sind und nachweisen können, dass sie für Sie verkehrsgünstiger war. Hierfür sollten Sie Beweisvorsorge treffen: Bewahren Sie z.B. Stau- und Baustellenmeldungen auf, die für die kürzeste Straßenverbindung veröffentlicht wurden.
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