Aktuell
WSB Aktuell: E-Rechnung & Bewirtungskosten – So sichern Sie den Betriebsausgabenabzug
Wir haben das neueste Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) für Sie ausgewertet.
Geschäftsessen fördern Ihr Business und mindern Ihre Steuerlast!
👍 Wenn Sie Geschäftspartner bewirten, dürfen Sie 70 % der angefallenen (angemessenen) Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Inwieweit Bewirtungskosten angemessen sind, richtet sich einzelfallabhängig nach dem Bewirtungsanlass und der Branche.
👍 Die auf die Bewirtungskosten entfallende Umsatzsteuer dürfen Sie zu 100 % als Vorsteuer abziehen.
Wie Sie verfahren, damit das Finanzamt Ihre digitalen Nachweise als ordnungsgemäß anerkennt?
☝️ Schritt 1 – Rechnung GoBD-konform speichern:
Speichern Sie die elektronische Bewirtungsrechnung unveränderbar, vollständig und in einem System, das die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) erfüllt. Keine Ablage im E-Mail-Postfach, kein PDF-Sammelordner ohne Prozess!
☝️ Schritt 2 – Pflichtangaben zeitnah ergänzen:
Um die betriebliche Veranlassung der Bewirtung nachzuweisen, müssen Sie zeitnah konkreten Anlass, Teilnehmer, Ort und Tag erfassen. Das geht direkt auf der E-Rechnung, auf der visualisierten Darstellung oder über einen digitalen Eigenbeleg.
☝️ Schritt 3 – Digital autorisieren:
Digitale Bewirtungsangaben müssen Sie elektronisch unterschreiben oder genehmigen. Der Zeitpunkt der Erstellung und Autorisierung sowie Änderungen müssen erkennbar sein.
☝️ Schritt 4 – Eindeutig verknüpfen:
Sie müssen den Eigenbeleg in Ihrem Dokumentenmanagementsystem eindeutig mit der E-Rechnung verbinden. Legen Sie dem Finanzamt nur eine Rechnung ohne zugeordneten Bewirtungsnachweis vor, wird es Ihnen den Betriebsausgabenabzug versagen!
👉 Haben Sie Fragen zur E-Rechnung oder allgemein zum Umgang mit digitalen Bewirtungsbelegen?
Oder sind Sie unsicher, ob Ihre Abläufe GoBD-konform sind? Sprechen Sie uns gerne an: www.wsb-berater.com/kontakt
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