WSB News 4. Februar 2026

Aktuelles

WSB Aktuell: Neue Aktivrente in Kraft – So profitieren Sie als Arbeitgeber

Side Hustle für die Generation Gold

Nach dem Aktivrente-Gesetz dürfen weiterarbeitende Ruheständler seit dem 01.01.2026 bis zu 24.000,00 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen (d.h. 2.000,00 Euro pro Monat).

Bei höherem Verdienst ist nur der Teil steuerpflichtig, der über diesen Freibetrag hinausgeht.

Von der Aktivrente profitieren sozialversicherungspflichtig Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weiterhin an.

Weiterbeschäftigung leichter möglich

Als Arbeitgeber können Sie sowohl Menschen als Aktivrentner beschäftigen, die erstmals bei Ihnen anfangen, als auch bisherige Arbeitnehmer, die nach Renteneintritt weiterarbeiten wollen.

Das bisher geltende „Anschlussverbot“ wurde über das Rentenpaket 2025 aufgehoben. Damit können Sie früher unbefristet Beschäftigte als Aktivrentner nun auch sachgrundlos befristet weiterbeschäftigen.

Weitere Vorteile für Arbeitgeber

Mit Aktivrentnern können Sie:
- Ihnen die Einarbeitung sparen oder zumindest reduzieren,
- den Fachkräftemangel abmildern und flexibler auf Personalengpässe reagieren,
- Erfahrungsträger halten und wertvolles Wissen im Unternehmen bewahren.

Und übrigens:

Steuerfreie Incentives haben keinen Einfluss auf die Aktivrente. Sie müssen sie zusätzlich als Anreiz zur Weiterarbeit nach Rentenantritt gewähren.

Unser Tipp für Aktivrentner

Mit den Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen ist zwar nur der Arbeitgeber belastet. Um weitere Rentenansprüche zu erwerben, können Aktivrentner aber freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung entrichten.

👉 Sie haben steuerliche Fragen oder Anliegen zu diesem oder anderen Themen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne: www.wsb-berater.com/kontakt


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WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

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Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

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