Fachbeitrag
WSB aktuell: 6 Fakten zum Soli, die Sie kennen sollten
Als der Solidaritätszuschlag im Jahr 1991 eingeführt wurde, diente er als Ergänzungsabgabe vor allem zur Finanzierung der Wiedervereinigung. Die Höhe des Soli liegt bei 5,5 % der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdiener zahlen: bei einem zu versteuernden Einkommen über 73.483,00 Euro (Ledige) bzw. 146.966,00 Euro (Paare) pro Jahr. Derzeit entrichten ihn nur noch 10 % der Steuerzahler. Dennoch nimmt der Staat immer noch mehr als 12 Mrd. Euro pro Jahr durch den Soli ein.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:
✔️ Der ist verfassungsgemäß und darf weiter erhoben werden.
✔️ Es gibt noch immer strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West.
✔️ Er darf aber nicht unbefristet gelten, sondern muss abgeschafft werden, wenn der Grund für seine Erhebung wegfällt.
✔️ Die Begrenzung auf Besserverdiener ist ebenfalls verfassungsgemäß.
Kurz zusammengefasst: Es ändert sich nichts.
Und wenn Sie zu den 10 % Soli-Zahlern gehören: Lassen Sie uns gemeinsam durchrechnen, ob sich an Ihrer Steuerstrategie noch etwas optimieren lässt.
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