Fachbeitrag
Wintermonate und ab in die Tropen: Ist das steuerlich absetzbar?
Ist das Überwintern in Thailand steuerlich absetzbar?
Da er an einer Kaltschmerzüberempfindlichkeit litt, flog ein Mann im Winter nach Thailand. Seine Kosten für Anreise, Aufenthalt und eine dortige Haushaltshilfe machte er als außergewöhnliche Belastung in seiner deutschen Einkommensteuererklärung geltend. Dazu legte er ein amtsärztliches Attest vor, laut dem er sich aus gesundheitlichen Gründen „in den Wintermonaten in tropischem Klima“ aufhalten sollte.
Dem Finanzamt wurde ganz heiß und kalt bei dieser Argumentation. Es strich die Kosten und bestätigte, dass die Kosten nicht absetzbar sind.
Denn: Ausgaben für Klimakuren sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn vor ihrem Beginn ein amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt wird. Daraus müssen der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer klar hervorgehen.
Also: Nur wer ein hinreichend konkretes Attest vorlegen kann, darf seinen Thailandaufenthalt absetzen!
👉 Sie suchen einen verlässlichen und kompetenten Steuerexperten an Ihrer Seite? Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen
#Thailand #Wintermonate #Winter #Reisen #Klimakur #Steuererklärung #Finanzamt