Obstbauer
WSB News 7. Januar 2026

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Wenn Tradition nicht vor Steuern schützt – WSB über erstaunliche Gerichtsurteile

Schnaps, das war sein letztes Wort – und schon war seine Steuervergünstigung fort. Was ein südbadischer Obstbauer vor dem Finanzgericht erlebte …

Der besagte Landwirt betrieb einen Obstanbau und brannte aus seinem Obst teilweise Schnaps. Die Obstbrände verkaufte er an Laufkundschaft und Hofläden.

In seiner Steuererklärung wählte er für die Schnapsumsätze die günstige Durchschnittssatzbesteuerung. Diese gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und reduziert die abzuführende Steuer erheblich.

Nach dem Finanzgericht Baden-Württemberg leider eine Schnapsidee. Stattdessen musste der Landwirt seine Schnapsumsätze regulär mit 19 % versteuern.

Die bierernste Begründung der Richter:
- Die Alkoholerzeugung aus Obst ist kein steuerbegünstigter Obstanbau.
- Die Brennerei ist auch kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, weil ein Schnapsbrennkessel nicht zur typischen Ausrüstung eines Landwirts gehört.
- Die südbadische Tradition des Schnapsbrennens auf Bauernhöfen rechtfertigt keine Steuerbegünstigung.

100 % Obstbrand – 41 % Vol. – 19 % USt

Auf den Schreck musste der Landwirt sicher erstmal einen Schnaps trinken. 
Mit ordentlich Umsatzsteuer-Umdrehungen … 😉

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