Fachbeitrag
Wenn der Kranz auf Steuersätze trifft – Kuriositäten im Adventslicht betrachtet
Die große Umsatzsteuersatz-Lotterie. Spielen Sie mit und lassen Sie sich überraschen!
Heute: Adventskränze.
Alle Jahre wieder bringen sie Licht in unsere Herzen. Es gibt sie mittlerweile in allen Farben und Formen, mit Wachs-, LED- oder ganz ohne Kerzen. Was sie außerdem voll ausschöpfen, sind die Möglichkeiten bei der Umsatzsteuer…
Der Steuersatz hängt nämlich davon ab, woraus der Kranz besteht!
Überwiegt frisches Material wie etwa Tannenzweige oder Immergrün?
Dann werden 7 % Umsatzsteuer fällig!
Überwiegen getrocknete Elemente wie Tannenzapfen oder Dekokugeln?
Dann liegt der Steuersatz bei 19 %!
Wir wollen es nicht komplizierter machen, als es schon ist, aber stellt sich nur noch die Frage, ob das „Überwiegen“ in Gewicht, Volumen oder Sichtbarkeit gemessen wird. 😉
Egal welchen Adventskranz Sie zu Hause haben – wir von WSB wünschen allen eine wunderschöne Adventszeit! 🕯🧦
👉 Von Tannenzapfen bis Kienäpfel – auch Steuerfragen können ziemlich komplex sein. Sie suchen einen zuverlässigen Steuerexperten mit dem Sie sich entspannt auf die Adventszeit freuen können?
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen
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