WSB News 5 Dez.. 2024

Fachbeitrag

Weihnachtszeit ist Spendenzeit – Steuern sparen mit Herz: So funktioniert's!

Fakt ist: Der Sonderausgabenabzug mindert Ihre Steuerlast. Und wussten Sie, dass Sie Spenden zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke mit bis zu 20 % des Gesamtbeitrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abziehen dürfen?

Wenn Sie besonders viel spenden und diese Grenze überschreiten, geht Ihnen Ihre milde Gabe steuerlich aber nicht verloren: Den nicht geltend gemachten Spendenteil können Sie in das Folgejahr vortragen!

Auch Ihre Zeit- und Sachspenden sind absetzbar!
Sachspenden können mit dem Markt- bzw. Verkehrswert abgezogen werden: Bei neu erworbenen Waren können Sie den Einkaufspreis ansetzen. Spenden Sie Gebrauchtes, müssen Sie den Wert ermitteln, der bei einem Verkauf zu erzielen gewesen wäre.
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit spenden, müssen Sie im Vorfeld der Tätigkeit eine angemessene Vergütung mit der begünstigten Organisation vereinbaren und später auf diese verzichten. Die ausbleibende Vergütung können Sie dann als Spende absetzen.

Erst bei hohen Beträgen brauchen Sie eine Spendenquittung.
Einzelspenden bis 300,00 Euro können Sie ohne Spendenquittung in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Als Beleg genügen der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg.
Erst bei höheren Beträgen müssen Sie Ihre vom Spendenempfänger eine Zuwendungsbestätigung ausstellen lassen. Wenn das Finanzamt diese sehen will, meldet es sich bei Ihnen.

Tuen sie also Gutes und beteiligen Sie das Finanzamt daran! 😊

👉 Haben Sie noch Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten? Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite: www.wsb-berater.com/leistungen

 

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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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