Fachbeitrag
Steuerliche Entlastung bei der Unternehmensnachfolge? WSB über die „Optionale Vollverschonung“
Wie fänden Sie es, wenn Sie bei unliebsamen Aufgaben einfach das Zeichen für Auszeit machen könnten und eine Option auf vollständige Verschonung bekämen?
Zu schön, um wahr zu sein? Sie werden staunen!
Im Steuerrecht gibt es tatsächlich eine „optionale Vollverschonung“.
Hier ermöglicht es die optionale Vollverschonung, begünstigtes Betriebsvermögen nahezu komplett steuerfrei – also voll verschont – zu erben oder geschenkt zu bekommen.
Natürlich unter Voraussetzungen: Das Verwaltungsvermögen darf maximal 20 % betragen. Zudem muss der Betrieb über mindestens 7 Jahre fortgeführt und bestimmte Lohnsummen müssen eingehalten werden.
Spannend, aber leider haben Sie gerade keinen Betrieb geschenkt bekommen, sondern nur keine Lust auf die Einkommensteuererklärung? 😉
Kein Problem, auch hier haben Sie eine Option auf Vollverschonung.
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