Fachbeitrag
Steuergünstige Gehaltsextras: Mit WSB up to date!
Bringen Sie Ihre Arbeitnehmer auf das nächste Level: Betriebliche Weiterbildung ist lohnsteuerfrei und voller Mehrwert!
Als Arbeitgeber können Sie die Kosten der Fort- und Weiterbildung Ihrer Belegschaft übernehmen, ohne dass Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Hierfür müssen die Maßnahmen im überwiegend betrieblichen Interesse sein, also die Einsatzfähigkeit im Betrieb erhöhen.
✅ Zum Beispiel können Sie Fremdsprachenkurse begünstigt finanzieren, sofern das Aufgabengebiet der Arbeitnehmer entsprechende Kenntnisse erfordert.
❌ Allgemeinbildende Kurse oder solche mit Belohnungscharakter können Sie hingegen nicht steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen.
Unerheblich ist, ob eine Bildungsmaßnahme im Betrieb oder außerhalb – etwa in einem Tagungshotel oder bei einem Seminaranbieter – stattfindet.
Investieren Sie also clever in die Weiterbildung Ihres Teams!
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