Fachbeitrag
WSB informiert: Sonderabschreibung E-Fahrzeuge
Die Bundesregierung plant eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge. Handelt es sich hierbei nur um eine elektrisierende Planung oder um baldige spannungsreiche Realität? 😊
WSB fasst zusammen. Für Unternehmen ist aktuell geplant: Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen Unternehmen die Anschaffungskosten – beginnend mit einem Satz von 40% – von der Steuer abschreiben können. Dies soll für Anschaffungen von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Arbeitnehmer, die einen Elektro-Dienstwagen privat nutzen, können den geldwerten Vorteil zurzeit vergünstigt versteuern, sofern das Fahrzeug höchstens 70.000 Euro gekostet hat. Die Höchstgrenze soll auf 95.000 Euro angehoben werden.
Das zugrundeliegende Steuerfortentwicklungsgesetz steht noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Doch wir von WSB haben die Entwicklungen auf dem Radar und beraten Sie hinsichtlich günstiger Gestaltungsmöglichkeiten.
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