WSB News 12 Feb.. 2025

Fachbeitrag

Kurzarbeit verlängern – WSB informiert: Was Sie jetzt wissen müssen!

Befindet sich Ihr Unternehmen in Kurzarbeit und wird der Engpass länger als 12 Monate dauern?

Jetzt können Sie verlängern:
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde bis Ende 2025 verdoppelt!

Als Arbeitgeber sind Sie zwar verspflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Kurzarbeit möglichst früh zu beenden oder zu reduzieren.

Wenn das nicht klappt, können Sie jetzt eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Darin müssen Sie erläutern, warum die Verlängerung nötig und der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend ist.

Sie kennen sich mit Kurzarbeitergeld (KUG) nicht so gut aus?

Für Ihr Unternehmen besteht Anspruch auf KUG, wenn:
✔️ mit den Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat eine krisenbedingte vorübergehende Arbeitszeitreduzierung mit Entgeltausfall vereinbart wurde,
✔️der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und
✔️ bei mind. 1/3 der Arbeitnehmer mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts ausfällt.

Grundsätzlich beträgt das KUG 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 %.

💡 Und wie läuft es dann?

So geht’s: Kurzarbeit anzeigen und KUG beantragen:
✔️ Sie müssen den Arbeitsausfall der Arbeitsagentur per Formular anzeigen und begründen. Erst nach der Anzeige können Sie den Antrag stellen.
✔️ Sie zahlen Ihren Mitarbeitern das Entgelt für die geleisteten Stunden sowie das KUG für die Ausfallstunden. Das KUG wird Ihnen dann von der Arbeitsagentur erstattet.

Aber Achtung:
Tritt der Arbeitsausfall 2025 erstmals auf, endet der Bezugszeitraum regulär nach 12 Monaten. Eine Verlängerung ist dann nicht möglich!

Sonderregelungen gelten übrigens für
- Auszubildende,
- Arbeitnehmer in einer Weiterbildungsmaßnahme mit Anspruch auf Übergangsgeld,
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, und
- Heimarbeiter.

Über diese und andere Details rund ums KUG wissen wir Bescheid.

👉 Haben Sie individuelle Fragen oder benötigen Sie Unterstützung, um Ihre Mitarbeiter trotz Krise zu halten? Kontaktieren Sie uns gern!
www.wsb-berater.com/kontakt


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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