Kleinunternehmer
WSB News 20 Nov. 2024

Fachbeitrag

Kleinunternehmerregelung: Wichtige Infos mit WSB im Blick! 💡

Kein Stress mit der Umsatzsteuer. Bei Unternehmen, deren Umsätze im laufenden Kalenderjahr 50.000,00 Euro du im vorangegangenen Jahr 22.000,00 Euro nicht überschreiten, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer. Es greift die „Kleinunternehmerregelung“ und in Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Hat er vor allem Privatkunden, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, kann ein Kleinunternehmer seine Leistungen am Markt also günstiger anbieten als Konkurrenten, die Umsatzsteuer aufschlagen müssen.

Da Kleinunternehmen das Recht zum Vorsteuerabzug verwehrt bleibt, kann es sich für sie lohnen, gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das kann in einem formlosten Schreiben geschehen oder durch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen.

Aber Achtung: Diese „Option zur Regelbesteuerung“ ist für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 sollen die Besteuerungsgrenzen für Kleinunternehmer auf 25.000,00 Euro (Umsatz im Vorjahr) und 100.000,00 Euro (Umsatz im laufenden Jahr) erhöht werden.

Aber auch hier Achtung: Wird der untere Grenzwert von 25.0000,00 Euro im laufenden Jahr überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Wird im laufenden Jahr zudem auch der obere Grenzwert von 100.000,00 Euro überschritten, entfällt der Vorteil sofort!

Neu ab 2025 soll zudem sein, dass Kleinunternehmer

  • eine echte Umsatzsteuerbefreiung genießen,
  • Rechnungen mit verschlankten Angaben ausstellen dürfen,
  • in jedem EU-Land ansässig sein können,
  • die Steuerbefreiung auch in einem anderen EU-Staat beanspruchen dürfen und
  • keine elektronischen Rechnungen ausstellen müssen.

Kommt Ihnen der letzte Punkt verkehrt vor? Uns auch!

In der Frage, ob Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen müssen, wiedersprechen sich aktuell die Instanzen.

Wir behalten sie aber im Auge und informieren Sie, sobald die Frage geklärt ist.

👉 Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Steuerexperten? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen

 

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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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