WSB News 20 May. 2025

Technical article

WSB über erstaunliche Gerichtsurteile: Umsatzsteuer auf Schmiergelder?

Wussten Sie, dass Bestechungsgelder der Umsatzsteuer unterliegen?

Einkassierte Bestechungsgelder mindern die Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuergesetz kennt nämlich keine „guten Sitten“ und knüpft bei der Besteuerung wertneutral an rein wirtschaftliche Gesichtspunkte an. Demnach ist das entgeltliche Einräumen von Vorteilen gegenüber Mitbewerbern im Vergabeprozess eine umsatzsteuerpflichtige Leistung – egal ob legal oder illegal.

Ein bestechlicher Ingenieur hat nun vor dem Bundesfinanzhof erstritten, dass er die Umsatzsteuer auf seine aufgeflogenen Schmiergelder mindern kann, wenn er seine Taterträge an die Landesjustizkasse abführen muss. Sein Finanzamt hatte das Schmiergeld noch mit 19 % besteuert und die spätere Rückzahlung im Strafprozess nicht abgezogen.

Am besten behalten Sie von Vornherein eine weiße Weste. 😉

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