Technical article
WSB über erstaunliche Gerichtsurteile: Polizisten leben gefährlich – auch im Innendienst
Spoiler: Reparatur-Fail an einer Wanduhr im Dienstzimmer ist kein Dienstunfall.
Dieser kuriose Fall beschäftigte unlängst das Bundesverwaltungsgericht: Ein Polizeibeamter wollte die Wanduhr in seinem Dienstzimmer reparieren. Er zückte sein Klappmesser, um die Klemmfedern im Batteriefach zurechtzubiegen. Und da passierte es:
Das Messer schnappte zu und schnitt ihm in den kleinen Finger. Der Beamte wollte den Vorfall als Dienstunfall anerkannt wissen.
Im Gegensatz zum Messer klappte der Versuch aber nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es sich bei dem Missgeschick um keinen Dienstunfall handelte.
Die messerscharfe Begründung der Richter:
Die eigenmächtige Reparatur mit einem zweckentfremdeten Werkzeug lief den Interessen des Dienstherrn zuwider. Klappmesser sind gefährliche Gegenstände und für die Reparatur einer Uhr ungeeignet.
Als Steuerberater raten wir Ihnen – ziehen Sie bei wichtigen Problemen lieber gleich Fachleute heran. 😉
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