Technical article
Früher besteuert – heute steuerlich gefördert: WSB über die einstige Fahrradsteuer
Das Fahrrad hat einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft und ist Sinnbild der angestrebten Mobilitätswende. Kaum ein imagebewusstes Unternehmen ohne Jobräder für alle. Doch das war auch schon mal anders – zu Zeiten der Fahrradsteuer.
Erfunden wurde das Fahrrad vor über 200 Jahren und war bald so beliebt, dass auch der Fiskus ein Auge darauf warf: Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde zunächst in Frankreich und dann in Teilen Deutschlands eine entsprechende Steuer eingeführt.
Die Besitzer mussten eine „Fahrkarte“ kaufen und bei sich führen.
Doch keine Steuer ohne Befreiungstatbestand:
Lohnarbeiter, die ihr Rad für den Weg in die Fabrik benötigten, waren ebenso von der Abgabe befreit wie Angehörige des Militärs.
Irgendwie verrückt, oder? 😉
Eine Steuer auf Fahrräder gibt es heute nicht mehr. Im Gegenteil. Heutzutage erfreuen sich Jobräder größter Beliebtheit und werden mit Steuerprivilegien bedacht.
Sie sind Chef und möchten Ihren Angestellten etwas Gutes tun?
Wir als Steuerberater wissen genau, wie dabei steuerlich alles rund läuft.
👉 Sie haben Fragen und sind auf der Suche nach einem kompetenten Steuerexperten? Sprechen Sie uns an. Wir von WSB stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: https://wsb-berater.com/kontakt
#Fahrradsteuer #Jobrad #Mobilitätswende #ArbeitgeberBenefit #WSB