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WSB Steuerwissen: Wie der Staat Ihren Nachwuchs fördert
Kinder sind unsere Zukunft, kosten bekanntlich aber auch viel Geld …
Zur Entlastung erhalten Eltern eine Reihe von Unterstützungen:
Die Familienkassen zahlen für jeden Sprössling ein Kindergeld von 255,00 Euro pro Monat (ab 2026: 259,00 Euro).
Die Zahlung erfolgt bis zur Volljährigkeit, bei Ausbildung oder Studium längstens bis zum 25. Geburtstag.
Alternativ gewährt das Finanzamt pro Elternpaar einen Kinderfreibetrag von 9.600,00 Euro pro Jahr (ab 2026: 9.756,00 Euro), sofern die steuerliche Entlastung dadurch höher ausfällt als das ausgezahlte Kindergeld.
Eltern können ihre Kinderbetreuungskosten zu 80 %, maximal 4.800,00 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben absetzen.
Ist ein volljähriges Kind während Ausbildung oder Studium auswärts untergebracht, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200,00 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Die finanzielle Unterstützung eines Kindes ohne Kindergeldanspruch können Eltern häufig als Unterhaltsleistungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 12.096,00 Euro absetzen.
Sie haben selber keine Kinder, finden diesen Beitrag aber nützlich?
Dann leiten Sie ihn gerne an befreundete Familien weiter, die vielleicht noch nicht alle ihre Möglichkeiten kennen!
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