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WSB-Info: Das steuerliche Investitionsprogramm der neuen Bundesregierung
Um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen, hat das Bundeskabinett im Juni ein Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm auf den Weg gebracht. Diese geplanten Maßnahmen sollten Sie als Unternehmer unbedingt kennen:
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder Mobiliar – sollen mit bis zu 30 % abgeschrieben werden können, maximal jedoch mit dem Dreifachen der linearen Abschreibung. Dies soll für Investitionen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.202 gelten.
Absenkung der Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem 01.01.2028 schrittweise von 15 % auf 10 % sinken – jährlich um einen Prozentpunkt bis 2032.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Reine E-Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, sollen künftig über sechs Jahre hinweg vollständig abgeschrieben werden können:
75 % im ersten Jahr, gefolgt von 10 %, 5 %, 5%, 3% und schließlich 2 % der Anschaffungskosten.
Neue Preisgrenze für E-Dienstwagen
Die Bruttolistenpreisgrenze für steuerbegünstigte E-Dienstwagen, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, soll von 70.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro steigen.
Als Steuerberater halten wir das laufende Gesetzgebungsverfahren im Blick und informieren Sie natürlich über das Endergebnis! Laut Plan soll es noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorliegen – die Unterstützung des Bundesrates vorausgesetzt.
👉 Sie haben Fragen und sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Steuerexperten? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen.
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