WSB News 18 Jun. 2025

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WSB Info: Ferienjobber – 7 Steuerfakten, die Arbeitgeber kennen sollten

💡 Bei einem Verdienst bis 556,00 Euro pro Monat können Sie einen Ferienjobber als Minijobber anstellen, so dass Sie nur pauschalisierte Sozialabgaben und eine Lohnsteuer von 2 % abführen müssen.

💡 Arbeiten Ferienjobber maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr, können Sie ihn sozialversicherungsfrei als „kurzfristig Beschäftigten“ anstellen – ohne Einkommenslimit. Die Lohnsteuer müssen Sie dann nach Steuerklasse oder pauschal abführen.

💡 Einbehaltene Lohnsteuer kann sich der Ferienjobber oft durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Ledigen steht für 2025 ein steuerfreier Grundfreibetrag von 12.096,00 Euro zu.

💡 Der Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro gilt nicht für Minderjährige.

💡 Vollzeitschulpflichtige Kinder dürfen erst ab 13 Jahren und nur mit Einwilligung der Eltern beschäftigt werden:

bis zu zwei Stunden täglich, zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.

💡 Für vollzeitpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren gilt generell Fakt 5. In den Ferien dürfen sie aber bis zu vier Wochen mit bis zu 40 Wochenstunden zwischen 6 Uhr und 20 Uhr jobben. Und Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sind mit maximal acht Stunden pro Tag zwischen 6 Uhr und 20 Uhr an höchstens fünf Tagen pro Woche dabei.

💡 Für volljährige Ferienjobber gibt es keine Besonderheiten gegenüber anderen volljährigen Beschäftigten.

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