Fachbeitrag
Unter der WSB-Steuerlupe 🔍: Die „Ehegatten-Schaukel“
Hand aufs Herz – haben Sie schon einmal von der Ehegatten-Schaukel gehört? 😉
Der Begriff mag zunächst nach einem Spielgerät für jung gebliebene Erwachsene klingen. Tatsächlich verbirgt sich dahinter aber ein interessantes Steuersparmodell!
Sie sind verheiratet oder verpartnert und besitzen eine vermietete Immobilie? 🏡 Perfekt!
Dann können sie sie nach einer Haltedauer von 10 Jahren zu einem ortsüblichen Preis an Ihren Partner veräußern. Dabei müssen Sie vorgehen wie bei fremden Dritten.
💡 Die Vorteile sprechen für sich:
- Bei abgeschriebenen Immobilien beginnt die AfA von neuem!
- Unter Ehe- und Lebenspartner fällt keine Grunderwerbsteuer an!
- Nach 10 Jahren entfällt die Spekulationsteuer bei privaten Veräußerungsgeschäften!
Klingt interessant?
Dieses Steuersparmodell funktioniert nicht nur bei Ehe- und Lebenspartner, sondern auch bei allen in gerader Linie verwandten Menschen (z.B. zwischen Eltern und Kindern). Und man kann nach Ablauf von weiteren 10 Jahren wieder zurückschaukeln – bis ans Lebens- bzw. Beziehungsende.
Aber auch sehr kompliziert?
Keine Sorge. Wir, als Steuerberater, werden das Haus schon für Sie schaukeln! 😉
👉 Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Steuerexperten?
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite: www.wsb-berater.com/leistungen
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