E-Rechnungen
2025

Schneller, Sicher, Digital
- Zukunft gestalten

Motiv
Mandanteninformation

E-Rechnung: Die Zukunft der Rechnungsstellung

Was Sie jetzt wissen müssen und tun können

Die Zukunft wird digital. Technische Veränderungen und Anpassungen werden zunehmend unseren Alltag prägen. Viele Unternehmen stellt dies vor eine Vielzahl an Herausforderungen: Die unternehmerischen Abläufe im Blick behalten – gleichzeitig technisch Schritt halten.

WSB unterstützt Sie als Mandanten bei der Umsetzung – damit wir gemeinsam erfolgreich in die Zukunft gehen.

Bedeutung der E-Rechnung und gesetzlicher Zeitplan

Mit der Einführung der E-Rechnung soll in erster Linie der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Somit steht fest: Die Anpassung der Prozesse auf die E-Rechnung ist unumgänglich.

Vielleicht haben Sie bereits erste Erfahrungen mit der E-Rechnung gesammelt. Entscheidend ist jetzt, rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was ist eine E-Rechnung?

Das „E“ steht für elektronisch. Bei einer E-Rechnung handelt es sich somit um Rechnungsinformationen, die rein elektronisch

  • übermittelt,
  • automatisiert empfangen und
  • weiterverarbeitet werden.

Dies ermöglicht eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Rechnungserstellung bis hin zur Zahlung.

Welche Vorteile bietet mir die Umstellung?
  • Ressourceneinsparung, z. B. Geld und Zeit
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß Richtlinie 2014/55/EU
  • Sicherstellung rechtssicherer Prozesse in Ihrem Unternehmen
Welche zeitlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Für alle Unternehmen gültig ab:

1. Januar 2025

Papierrechnungen verlieren an Bedeutung: Zwar dürfen sie in den kommenden zwei Jahren mit Zustimmung des Empfängers noch genutzt werden, doch grundsätzlich müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

1. Januar 2027

Unternehmen mit > 800 T Euro-Vorjahresumsatz müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit < 800 T Euro-Vorjahresumsatz dürfen weiterhin noch sonstige Rechnungen versenden (PDF, Papier etc.).

1. Januar 
2028

Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Die technischen Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Ihre Fragen in guten Händen

Startklar für die E-Rechnung: Buchen Sie Ihre IT-Beratung

Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Ihre Software-Lösungen in der Lage sind, E-Rechnungen empfangen und versenden zu können.

Sie haben technische Fragen und möchten wissen, ob Ihr System die Voraussetzungen erfüllt? Oder benötigen Sie technischen Support bei der Implementierung?

Die APS hilft Ihnen gerne weiter. Buchen Sie Ihre persönliche Beratung:

Die E-Rechnung erfolgreich umsetzen

Die Umstellung erfordert anfangs zusätzlichen Aufwand und mehr Arbeit im Alltag. Wer mit DATEV arbeitet, findet zahlreiche Materialien und Lernvideos gebündelt auf der DATEV-Plattform:

Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

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