Anlässe
Blumen, Liebe, Umsatzsteuer – Valentinstagsgrüße von WSB
Morgen ist Valentinstag – doch nicht einmal zu diesem Anlass mutiert der Fiskus zum Romantiker.
Alle Jahre wieder brummt zum 14. Februar das Geschäft der Blumenhändler. Es seien ja auch die Floristen gewesen, die den Valentinstag ins Leben gerufen haben, heißt es dann oft.
Nach anderen Quellen geht der Brauch auf den heiligen Valentin von Rom zurück.
Vor mehr als 1.750 Jahren soll dieser rebellische Prieser trotz kaiserlichen Verbots Liebespaare christlich getraut und mit einer Blume aus seinem Garten beschenkt haben.
Heutzutage geht es am Valentinstag deutlich regelkonformer zu. 😉 Dafür sorgt der Fiskus mit den folgenden Umsatzsteuersätzen:
💐 7 % werden fällig, wenn Sie frische Schnittblumen oder einen Strauß kaufen.
🌾 Pflücken Sie die Blumen beim Landwirt direkt vom Feld, sind es 9,5 %.
🏺 Stecken die Blumen als Set in einer Vase, müssen Sie volle 19 % zahlen.
Und – was Sie verschenken am liebsten? 🌹
👉 Sie haben Fragen zu Umsatzsteuer oder Steuerrecht? Kontaktieren Sie uns!
Wir beraten Sie gerne: www.wsb-berater.com
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